Führerscheinklassen
Klasse: Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (auch ohne Tretkurbeln)
bis 25 km/h
ab 15 Jahre
Bemerkung: Prüfbescheinigung
Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor
Klasse: AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bauartbebedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektr. Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nennleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen.
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen
Dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder max. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren).
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder max. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren).
Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen
ab 15 Jahre
Klasse: A1
Krafträder mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kleinkraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von bis zu 15 kW.
ab 16 Jahre
Klasse: A2
Krafträder mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg auch mit Beiwagen.
ab 18 Jahre
Klasse: A
Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von mehr als 15 kW.
24 Jahre oder im Rahmen des Stufenführerscheins, Mindestalter 20 Jahre nach mind. zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
Klasse: B196
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Erforderlicher Vorbesitz: mindestens 5 Jahre Klasse B
ab 25 Jahre
Klasse: B
Ausbildung mit Schaltgetriebe oder Automatikgetriebe Kraftfahrzeuge – außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zul.Ges.Masse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zul.Ges.Masse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zul.Ges.Masse über 750 kg, sofern die zul. Ges.Masse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
B197 Ausbildung auf Automatik- und Schaltfahrzeugen, die Prüfung findet auf dem Automatikfahrzeug statt. B-Führerschein ohne Einschränkungen
ab 17 Jahre
Klasse: BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zul.Ges.Masse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen.
ab 18 Jahre
Klasse: B96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zul.Ges.Masse des Anhängers von mehr als 750 kg und zul.Ges.Masse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg.
ab 18 Jahre
Klasse: C1
Kraftfahrzeuge – außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A mit zul.Ges.Masse von nicht mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zul.Ges.Masse von nicht mehr als 750 kg.
ab 18 Jahre
Klasse: C1E
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zul.Ges.Masse von mehr als 3500 kg und zul.Ges.Masse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg.
Klasse: C
Kfz. – außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A mit zul.Ges.Masse von mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zul.Ges.Masse von nicht mehr als 750 kg.
ab 21 Jahre
Klasse: CE
Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zul.Ges.Masse von mehr als 750 kg.
ab 21 Jahre
Klasse: L
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h auch mit Anhängern (bis 25 km/h).
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils bis 25 km/h auch mit Anhängern.
ab 16 Jahre
Klasse: T
Land-oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h auch mit Anhängern.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen (für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke) bis 40 km/h auch mit Anhängern.
Bemerkung: Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahre
ab 16 Jahre